Vernetzungstreffen der Schulungsreferentinnen und ‐referenten
Vernetzungstreffen bieten Raum und Zeit, um über den Alltag der Schulungsarbeit, schwierige Kurssituationen, neue Methoden, Materialien u.Ä. in den Austausch zu kommen. Außerdem werden Informationen über die aktuellen Entwicklungen im Bistum Münster ein Thema sein.
- Donnerstag, 7. April 2022, 9.30 - 16.30 Uhr
Könzgenhaus, Annaberg 40, 45721 Haltern am See
Referentin:
Beate Meintrup
- Mittwoch, 21. September 2022, 9.30 - 16.30 Uhr
Franz-Hitze-Haus, Kardinal-von-Gale-Ring 55, Münster
Referentin:
Ann-Kathrin Kahle
Übergriffe unter Jugendlichen
Donnerstag, 29. September 2022, 9.30 - 16.30 Uhr
Könzgenhaus, Annaberg 40, 45721 Haltern
Grenzüberschreitungen und sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen gehören immer wieder zum Alltag in Schule, Jugendarbeit und nicht zuletzt in der virtuellen Welt der neuen Medien. Erwachsene sind gefordert sich deutlich zu positionieren und angemessen zu reagieren. Dazu müssen sie die Situationen gut einschätzen und die damit verbundenen Dynamiken verstehen können. In der Fortbildung wird zunächst das Phänomen der Grenzüberschreitung unter Gleichaltrigen thematisiert, anhand von Fallbeispielen konkretisiert um dann Handlungsoptionen zu entwickeln. In einem letzten Schritt geht es um die Thematisierung dieses Aspekts in den Schulungen.
Referentinnen:
Robert Stamner (ärztliche Kinderschutzambulanz)
Beate Meintrup
Ansprechpartner
Bischöfliches Generalvikariat
Stabsstelle Intervention und Prävention
Horsteberg 11
48143 Münster
Fon 0251 495‐17012
Fax 0251 495‐717012
Anmeldung
Bitte melden Sie sich mit vollständiger Angabe Ihrer Anschrift und Telefonnummer per Mail an praevention(at)bistum‐muenster.de an. Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald diese per Mail durch die Stabsstelle bestätigt ist.
Kosten
Die Fortbildungen sind bei vollständiger Teilnahme kostenlos.
Ausfallgebühren ab 10 Tage vor Beginn der Fortbildung 45,00 Euro/Person (falls der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann)
Ausführungsbestimmungen
Schulungsreferentinnen und ‐referenten verpflichten sich, vier (zwölfstündige oder sechsstündige) Schulungen innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren an einer Fortbildungsveranstaltung oder einem Vernetzungstreffen der Stabsstelle Prävention teilnehmen.