Kirchentalente

Regelung für Sommeraktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit

Die Präventionsordnung verlangt, dass alle Haupt- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und 
Jugendarbeit an einer Präventionsschulung teilnehmen (Präv.O § 9). Es kann aber vorkommen, dass Ferienfreizeiten und Sommeraktivitäten kurzfristig mit neuen Gruppenleiter*innen, die noch nicht an einer Präventionsschulung teilgenommen haben, geplant werden. Hier gilt die "Regelung für Sommeraktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit".

Neue Richtlinie zur Förderung von Präventionsschulungen

Die neue Richtlinie zur Förderung von Präventionsschulungen im Bistum Münster tritt am 1. April 2023 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier...