Aktuelle Präventionsschulungen
Regelung für Sommeraktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit
Die Präventionsordnung verlangt, dass alle Haupt- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und
Jugendarbeit an einer Präventionsschulung teilnehmen (Präv.O § 9). Es kann aber vorkommen, dass Ferienfreizeiten und Sommeraktivitäten kurzfristig mit neuen Gruppenleiter*innen, die noch nicht an einer Präventionsschulung teilgenommen haben, geplant werden. Hier gilt die "Regelung für Sommeraktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit".
Neue Richtlinie zur Förderung von Präventionsschulungen
Die neue Richtlinie zur Förderung von Präventionsschulungen im Bistum Münster tritt am 1. April 2023 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier...